Aufgaben:
Als Träger der Regionalplanung im Gebiet der Region Oderland-Spree obliegen der
Regionalen Planungsgemeinschaft die Kernaufgaben:
- Aufstellung, Fortschreibung, Änderung und Ergänzung des Regionalplanes,
- Abgabe von Stellungnahmen zu Planungen, Maßnahmen und Vorhaben von regionaler Bedeutung sowie
- Mitwirkung an der Braunkohlen- und Sanierungsplanung.
Im Sinne einer modernen Planungsauffassung beteiligt sich die Regionalplanung Oderland-Spree
auch an Aktivitäten der Regionalentwicklung z. B.
Regionalmanagement und
Integrierte ländliche Entwicklung.
Informationen zur bisherigen Umsetzung der Aufgaben finden sie
hier .
|
Organe:
Organe der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree sind die
Regionalversammlung
und der
Regionalvorstand.
Regionalräte mit beschließender Stimme sowie Vertreter in der Region tätiger Organisationen
mit beratender Stimme bilden die Regionalversammlung.
Der Regionalversammlung obliegt die Wahl des Regionalvorstandes,
des Vorsitzenden der Regionalen Planungsgemeinschaft und von dessen Stellvertretern.
Sie beschließt über alle Angelegenheiten, wie z. B.:
- die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Fortschreibung des Regionalplanes
und der räumlich oder sachlich begrenzten Teilpläne,
- die Grundzüge der Planungsarbeit,
- die Abgabe von Stellungnahmen und Empfehlungen zu Planungen,
Maßnahmen und Vorhaben von regionaler Bedeutung,
- die Feststellung von Haushaltssatzung und -plan
sowie die Abnahme der Jahresrechnung und die Entlastung des Regionalvorstandes und des Vorsitzenden,
- die Bildung und Zusammensetzung von Ausschüssen.
Aus der Mitte der Regionalversammlung erfolgt die Wahl des Regionalvorstandes,
in dem alle Teile der Region angemessen vertreten sind.
Der Regionalvorstand bereitet die Beschlüsse der Regionalversammlung vor und führt diese aus.
|